// Mitgliedschaft
Mitglied des Rassekaninchenzüchtervereins S 98 Dohna/Heidenau, können alle Interessierten werden, die die Ziele anerkennen und bei der Verwirklichung der Aufgaben aktiv unterstützen. Fördernde Mitglieder können dem Verein beitreten, auch wenn sie keinen eigenen Tierbestand betreuen. Dies können natürliche, als auch juristische Personen sein. Fördernde Mitglieder haben jedoch kein Stimmrecht.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen benannt werden, die sich in der Förderung der Rassekaninchenzucht und des Vereins, besondere Verdienste erworben haben. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag erklärt. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung. Gründe für eine Ablehnung müssen nicht angegeben werden.
Kinder und Jugendliche können Mitglied werden. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren können nur mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beitreten.
Für alle Mitglieder ist die Vereinssatzung sowie alle verbindlichen Ordnungen und Regelungen des Verbandes der Rassekaninchenzüchter bindend.
Die Vereinsatzung wird bei Aufnahme ausgehändigt.
Unser Mitgliedbeitrag beträgt nach Beschluss vom 20.03.2007 € 15.- pro Jahr.
Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende eines Kalenderjahres mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten oder durch die von der Mitgliederversammlung beschlossene Streichung, Ausschluss sowie Tod.
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